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Abstract
Zu den bedeutendsten Leistungen der Friedensschrift Kants für die Entwicklung der Völkerrechtsidee gehört die Zurückweisung der bisherigen Leitvorstellung eines ius ad bellum. Unmißverständlich formuliert er: „Bei dem Begriffe des Völkerrechts, als eines Rechts zum Kriege, läßt sich eigentlich gar nichts denken“ (ZeF, AA 08: 356). Eine internationale Rechtsordnung müsse dem Ziele dauerhafter Friedenssicherung dienen, und in einem Bund freier Völker soll dieser zwischenstaatliche Konsens institutionalisiert werden.
Published Online: 2007-12-18
Published in Print: 2007-12-19
© Walter de Gruyter